VVO übernimmt Haftung für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen

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VVO übernimmt Haftung für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen; Foto: Adobe/VVO

Information for drivers of UA vehicles in Austria:

In order to check whether your vehicle is insured by an International Motor Insurance Card (green card, black and white or PDF), you can use the following link:
https://gc.mtsbu.ua/MTSBU_Pages/Tree.aspx?autoauth=true.

If you want to insure or renew your International Motor Insurance Card, you can inform yourself under the following link:
http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/.

Auf Grund der Kriegssituation in der Ukraine sind vermehrt auch unversicherte Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich unterwegs (ohne gültige Grüne Karte und ohne Grenzversicherung). Damit diese nicht (deswegen) an der Weiterfahrt gehindert sind und um die Lenker/Halter zu entlasten, hat der VVO die Haftung nach § 62 KFG erklärt. Die Beurteilung und Bearbeitung erfolgt daher – wie bei “regulären GK-Fällen” im Rahmen des Turnusdienstes für die Bearbeitung von Ausländerschadenfällen.  Die Erklärung wurde für Unfälle in Österreich abgegeben, die sich seit Verlautbarung der Erklärung durch das BMK bis zum 30. Juni 2022 ereignen.
Für Auskünfte und als Anlaufstelle ist das Ausländerschadenbüro des VVO zuständig
(Hr. Dr. Strasser: harald.strasser@vvo.at, 01/711 56-225).

Erlass Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:

Erlass BMK